Kosten
Kosten
Die Höhe der Rechtsanwaltshonorare und Gerichtskosten ist gesetzlich im RVG und GKG geregelt und richtet sich regelmäßig einerseits nach dem Umfang der Tätigkeit, andererseits auch nach dem Wert des Gegenstands der zwischen den Parteien streitig ist.
In vielen Fällen rechnen wir im Einvernehmen mit unseren Mandanten unser Honorar nach einem Stundensatz ab - so ist für beide Seiten gewährleistet, dass das Honorar in einem angemessenen Verhältnis zum entstandenen Aufwand steht.
Im Normalfall beginnt die Beratung mit einem ersten Gespräch. Sie können uns in diesem Rahmen Ihr Problem schildern, wir sehen uns Ihre mitgebrachten Unterlagen an, erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und sprechen über die damit verbundenen Kosten.
Die Höhe der Rechtsanwaltshonorare und Gerichtskosten ist gesetzlich im RVG und GKG geregelt und richtet sich regelmäßig einerseits nach dem Umfang der Tätigkeit, andererseits auch nach dem Wert des Gegenstands der zwischen den Parteien streitig ist.
In vielen Fällen rechnen wir im Einvernehmen mit unseren Mandanten unser Honorar nach einem Stundensatz ab - so ist für beide Seiten gewährleistet, dass das Honorar in einem angemessenen Verhältnis zum entstandenen Aufwand steht.
Im Normalfall beginnt die Beratung mit einem ersten Gespräch. Sie können uns in diesem Rahmen Ihr Problem schildern, wir sehen uns Ihre mitgebrachten Unterlagen an, erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und sprechen über die damit verbundenen Kosten.